Dossier.
Wirtschaft & Recht
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Goldblum and Partners AG · Recherche

Altenburg Law und Lawsupport.de: Welche Verbindung führt zu Marcus Altenburg?

Welche Spuren führen von Lawsupport.de und Altenburg Law zu Marcus Altenburg in Deutschland und zur Goldblum and Partners AG? Lawsupport nennt Altenburg und eine Goldblum-Zugehörigkeit selbst. Bei Altenburg Law führt die Spur über einen nicht verifizierten Verzeichniseintrag; die Betreiberzuordnung bleibt offen.

Lawsupport.de und Marcus Altenburg: Impressum und Anbieterangaben.

Die Über-uns-Seite von Lawsupport.de ordnet den Auftritt Goldblum and Partners in Zürich zu und nennt Marcus Altenburg als Vertreter in Deutschland. Das Impressum nennt Altenburg in Düsseldorf und die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf. Die Website bietet unter anderem Unternehmensgründungen und Vorratsgesellschaften in Deutschland an. [29] [58]

Für diese Verbindung gibt es damit eine eigene Anbieterangabe. Die deutsche Kammerzugehörigkeit muss zusammen mit der im amtlichen Anwaltsverzeichnis genannten Berufsbezeichnung gelesen werden: „Advokat (Ukraine), § 206 BRAO“. Die konkreten rechtlichen Befugnisse ergeben sich aus dem Registerstatus und den einschlägigen Vorschriften, nicht allein aus einer Domain oder der Bezeichnung Kanzlei. [1] [2] [3]

Altenburg Law: der Verzeichniseintrag zu Marcus Altenburg.

Die gelesene Startseite von altenburg.law beschreibt eine Boutique Law Firm und nennt eine deutsche Telefonnummer sowie eine Zürcher Adresse. Rechtecheck führt eine „Kanzlei Marcus Altenburg“ in Düsseldorf mit einer E-Mail-Adresse unter dieser Domain. Das Verzeichnis kennzeichnet den Eintrag ausdrücklich als nicht verifiziert. [56] [57]

Ein bestätigendes Betreiberimpressum liegt für altenburg.law nicht vor. Deshalb wird hier die dokumentierte Verbindung zum Verzeichniseintrag beschrieben. Die Domain wird nicht als abschließend identifizierte weitere Kanzlei Altenburgs behandelt. Zur Klärung braucht es eine eigene Anbietererklärung oder ein belastbares Betreiberregister.

Eine weitere Frage ergibt sich aus Goldblums eigener Warnung.

Goldblums Fraud Alert warnt vor Identitätsmissbrauch und bezeichnet goldblum.ch als einzige Website. Gleichzeitig erklärt die erreichbare Lawsupport-Seite selbst eine Zugehörigkeit zu Goldblum. Beide Aussagen sind Teil der Quellenlage. [63] [29]

Die Texte lassen offen, ob Lawsupport ein älterer, weiterhin erreichbarer Auftritt ist. Für Auftraggeber bleibt damit eine konkrete Frage: Welche Domains betreibt der Anbieter aktuell, welche Gesellschaft steht jeweils dahinter und welche Angaben sind noch gültig?

Was vor einem Auftrag geklärt sein sollte.

Eine Markenbezeichnung beantwortet nicht, wer Vertragspartei wird. Die Anbieterangaben, der vorgesehene Vertragspartner und die Person, die die konkrete Rechtsberatung übernimmt, müssen zusammenpassen. Der Dossier zur Goldblum and Partners AG ergänzt diese Prüfung um die Schweizer AG und die historische britische LLP.